Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Dem SGA gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Jedes Mitglied der im SGA vertretenen Gruppen (Lehrer, Schüler, Eltern) hat eine beschließende Stimme. Stimmenthaltung ist ebenso unzulässig wie die Übertragung der Stimme auf eine andere Person. Der Schulleiter hat keine beschließende Stimme. Jedes Schuljahr müssen mindestens zwei Sitzungen, davon die erste innerhalb von zwei Wochen nach der Bestellung der Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter für dieses Schuljahr, stattfinden. Den Vorsitz im SGA führt der Schulleiter.
Lehrervertretung | Schülervertretung | Elternvertretung |
Mag. Teresa Gudenus Mag. Tina Leutgeb MMag. Gerald Schober |
Paul Gräff, 8a Johannes Gaisfuss, 7b Leonhard Patoschka, 8a |
Karina Witzer Herbert Daberger Susanne Roßnagl |